1. März 2024
L70n: Freigabe der Umgehungsstraße in Sprockhövel am Montag (04.03.)

Sprockhövel (straßen.nrw). Die neue Umgehungsstraße L70n in Sprockhövel kann Montag (04.03.) am späten Nachmittag für den Verkehr freigegeben werden. Die Arbeiten an der Radwegbrücke werden dann soweit abgeschlossen sein, dass sowohl die Straße als auch der Radweg befahrbar sind.

Die noch verbleibenden provisorischen Absicherungen entlang des Radweges werden abgebaut, sobald das noch fehlende Geländer voraussichtlich Ende März lieferbar ist.


Infos zur Baumaßnahme

Daten & Fakten

Für die 1,0 Kilometer lange Ortsumgehung investiert das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt etwa 12,5 Millionen Euro.

Die Verkehrsbelastung durch den Schwerlastverkehr in der Ortsdurchfahrt von Niedersprockhövel wird sich um bis zu 69 % verringern. Auf der neuen Umgehungsstraße sind zukünftig bis zu 5.800 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert. Die L70n wird durch zwei Kreisverkehrsplätze an die L70 (Wuppertaler Str.) und die L551 (Haßlinghauser Straße) angebunden.

Für die neue Ortsumgehung ist grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von sieben Metern umgesetzt worden.

Parallel zur L70n verläuft ein vorhandener Bahntrassenradweg, der im Bereich der Tennisanlagen mit einem Brückenbauwerk die Trasse der L70n kreuzt.

Kennwerte der Maßnahme

- Der Straßenquerschnitt ist einbahnig mit zwei Fahrstreifen

- Die Anbindung der Umgehungsstraße erfolgt an der L70 und an der L551 mit Kreisverkehrsplätzen. Zwischen den Kreiseln gibt es einen Knotenpunkt zur Anbindung eines Parkplatzes und eines Gewerbegebietes

-  Es sind folgende Ingenieurbauwerke vorhanden:

o   Regenklärbecken 1 mit einem Volumen von ca. 1100m³

o   Regenklärbecken 2 mit einem Volumen von ca. 320m³

o   Lärmschutzwand 1 mit einer Wandfläche von 525m²

o   Lärmschutzwand 2 mit einer Wandfläche von 125m²

o   Stützwand 1 mit einer Wandfläche von 494m²

o   Stützwand 2 mit einer Wandfläche von 100m²

o   Fuß- und Radwegebrücke mit einer Brückenfläche von 120m²

Geschichte

Die geschichtliche Entwicklung dieser Planung reicht weit zurück. Gemäß dem Landesentwicklungsplan – LEP I/II vom 01.05.1979 verläuft die L 70 nicht im Zuge einer Entwicklungsachse; sie verbindet jedoch das Mittelzentrum Sprockhövel mit dem Oberzentrum Wuppertal. Alle im Raum Niedersprockhövel vorliegenden Planunterlagen (Bebauungspläne) fanden Eingang in die Planungen für die Ortsumgehung. Die Neubaumaßnahme war abgesehen von den verkehrlichen Verbesserungen zur Schaffung von wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklungsperspektiven im Raum Niedersprockhövel erforderlich.

Das Planfeststellungsverfahren wurde im April 2009 eingeleitet. Nach Erörterung aller Einwendungen und Erarbeitung eines Deckblattes erging im Dezember 2012 der Planfeststellungsbeschluss. Im November 2017 lag bestandskräftiges Baurecht vor, der Spatenstich der Baumaßnahme erfolgte im Dezember 2018.


 

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 ©Straßen.NRW

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